
Rechtliches
Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Die Spielregeln für unsere Zusammenarbeit. Geschrieben, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
- 01
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Offerten und Verträge zwischen der DSR Evocars GmbH und ihren Kunden. Davon umfasst sind Werkstattarbeiten, Service, Reparaturen sowie der Ankauf und Verkauf von Fahrzeugen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- 02
Offerten und Aufträge
Unsere Offerten sind unverbindlich und freibleibend, sofern nichts anderes vermerkt ist. Ein Auftrag kommt zustande, sobald er mündlich, telefonisch, per WhatsApp oder schriftlich erteilt und von uns angenommen wird. Wird während der Arbeit erkennbar, dass zusätzliche Arbeiten nötig sind, holen wir vorher Ihre Zustimmung ein.
- 03
Ausführung der Arbeiten
Wir führen alle Arbeiten fachgerecht und nach bestem Wissen aus. Verwendet werden Originalteile oder gleichwertige Teile, je nach Absprache mit Ihnen. Ausgetauschte Altteile stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung oder entsorgen sie fachgerecht.
- 04
Termine und Abholung
Vereinbarte Termine halten wir nach Möglichkeit ein. Können wir einen Termin nicht einhalten, informieren wir Sie so früh wie möglich. Nach Abschluss der Arbeiten bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug innert nützlicher Frist abzuholen. Fahrzeuge, die längere Zeit bei uns stehen, können wir nach vorheriger Mitteilung weiterverrechnen oder umparkieren.
- 05
Fahrzeughandel
Beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen gilt der jeweilige Kaufvertrag. Fahrzeuge werden in dem Zustand verkauft, in dem sie geprüft und übernommen wurden. Probefahrten erfolgen auf eigenes Risiko und nur mit gültigem Führerausweis.
- 06
Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt ist. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Mahngebühren und Verzugszinsen vor.
- 07
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Fahrzeuge und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen.
- 08
Haftung
Wir haften für Schäden, die wir durch unsere Arbeit nachweislich und schuldhaft verursacht haben, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückbleiben, übernehmen wir keine Haftung. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- 09
Datenschutz
Wir verwenden Ihre Angaben nur, um Ihren Auftrag auszuführen und mit Ihnen zu kommunizieren. Daten geben wir nicht an Dritte weiter, ausser es ist für die Auftragsabwicklung nötig, zum Beispiel für die Bestellung von Teilen.
- 10
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Trimbach, Kanton Solothurn. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Fragen zu diesen Bedingungen? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp oder rufen Sie an. Wir erklären es Ihnen in einfachen Worten.
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